Allgemein

Energiegewinnung in der Zukunft

Antrag zur Ratssitzung am 10. Dezember 2020

Das BürgerForum stellt folgenden Antrag zum Beschluss im Rat:

Die Verwaltung wird aufgefordert alle Möglichkeiten zur umweltfreundlichen Energiegewinnung in Hann. Münden zusätzlich zu den bestehenden Anlagen zu prüfen. Dazu gehören Wasserkraft, Windenergie, Biogas, Geothermie und Solaranlagen.

Die Klimaerwärmung kann nur durch eine energische CO2 – Einsparung gebremst werden. Deshalb müssen alle verfügbaren Technologien auf ihre Anwendbarkeit in Hann. Münden überprüft werden.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen an Standortfragen und wirtschaftlichem Erfolg, soweit möglich, beteiligt werden.

Begründung:

Pro Tag werden in Deutschland 120 Mill. Liter Dieselöl und 100 Mill. Liter Benzin verbraucht. Ein Liter Diesel oder Benzin entspricht 5 kWh elektrischer Energie, das bedeutet 1 100 Mill. oder 1,1 Milliarden kWh. Da Verbrennungsmotoren eine Energieeffizienz von 30 % und Elektromotoren einen Wirkungsgrad von 90 % haben, würden ca. 700 Millionen kWh pro Tag als Ersatz benötigt. Ein modernes großes Windrad produziert in unserer Gegend durchschnittlich 15 000 kWh täglich. Um den täglichen Energiebedarf für Verkehr in Deutschland zu decken, würden bei einer kompletten Umstellung auf Elektromobilität daher  etwa 1 000 bis 3 000 Windräder zusätzlich  pro Bundesland bzw. andere regenerative Energieformen wie Solar- oder Wasserenergie oder weitere. Anderer Energiebedarf wie Haushalts- oder Industriestrom ist bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Diese Annäherungsrechnungen sollen nur verdeutlichen wie groß der zusätzliche Strombedarf werden würde.

Umso dringender ist die weitere Gewinnung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Ohne solche Maßnahmen wäre Deutschland auf Stromlieferungen aus dem Ausland sowie den weiteren Betrieb von Atomkraftwerken und Kohle- oder Gaskraftwerken angewiesen.

Das Problem wird an Hann. Münden nicht vorbeigehen trotz der bereits bestehenden Wasserkraftanlagen.

Deshalb muss Hann. Münden ausloten wo und welche Möglichkeiten bestehen weitere Energiequellen zu erschließen.

Um die Akzeptanz dafür zu erhöhen müssen Bürgerinnen und Bürger nicht nur bei der Standortwahl sondern auch an einem späteren Gewinn beteiligt werden.

Ich bitte dem Antrag zuzustimmen.

Dr. Franz Bitz, Fraktionsvorsitzender

die Bundesregierung reagiert auf die Klimaveränderungen

Politik (Deutsches Ärzteblatt)

Bundeskabinett bringt neues Klimaschutzgesetz auf den Weg

Mittwoch, 12. Mai 2021

/Soonthorn, stockadobecom

Berlin – Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. So sieht es die heute vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Klimaschutzge­setzes vor.

„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen ent­schlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte Bun­des­umweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Die Bundesregierung will zudem bereits in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Wei­chenstellungen für das neue Ziel vornehmen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeska­binetts von heute hervor.

Bislang hatte die Bundesregierung Treibhausgasneutralität bis 2050 angestrebt. Das Bundesverfassungs­gericht (BVerfG) hatte jedoch Ende April die Bundesregierung aufgefordert, die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen zu verteilen.

Künftig müssten alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein, so Schulze. Das Klimaschutz­gesetz setze den Rahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte und stelle alle vor eine große Aufgabe. „Denn es geht nicht um Mathematik, es geht um die Art, wie wir künftig leben, produzieren, heizen und uns fortbewegen wollen.“