Mitglied werden

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Zusammen arbeiten und etwas für die Stadt tun.

Sind Sie auch der Meinung, dass Parteipolitik nichts in Entscheidungen für die Kommune zu suchen hat?

Nicht nur über Politik und Verwaltung meckern, selbst etwas tun! Engagierte Bürger*innen, die für ihre Kommune etwas bewegen wollen, können das in einer Wählergemeinschaft tun – ohne Fraktionszwang, mit Sachüberlegungen und nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Nicht nur für Abgeordnete im Bundestag gilt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 38  1. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Sie können uns auch mit einer Spende für den anstehenden Wahlkampf unterstützen.

Sie können uns auch mit einer Spende für den anstehenden Wahlkampf unterstützen.

IBAN DE66 2606 2433 0002 3035 07

Diese Spende ist steuerlich absetzbar und zwar

wird sie – neben Zuwendungen an politische Parteien – bis zu 1.650 Euro/3.300 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro /1.650 Euro (§ 34g Nr. 2 EStG).

Kennenlernen

Lernen Sie uns persönlich kennen!
Wir treffen uns regelmäßig Samstag vormittag ab 09.30 zum gemütlichen Plausch und Ideenaustausch in der Schlossschänke. Jeder ist herzlich eingeladen. Vor den Ratssitzungen treffen wir uns zu einer offenen Fraktionssitzung – meistens eine Woche vorher. Das genaue Datum wird auf unserer Homepage und in der HNA bekannt gegeben. Dann berichtet der Fraktionsvorsitzende über die anstehenden Ratsthemen und über seine Arbeit im Rat. Anträge für die Ratssitzung nimmt er jederzeit entgegen.

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Diese Spende ist steuerlich absetzbar und zwar

wird sie – neben Zuwendungen an politische Parteien – bis zu 1.650 Euro/3.300 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro /1.650 Euro (§ 34g Nr. 2 EStG).

 

 

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