Programm

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Was uns am Herzen liegt.

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Was uns am Herzen liegt.

                                                                                                 Bürgerbeteiligung

Die Bürgerbeteiligung muss aus echter Teilhabe bestehen. Sie muss auch geeignet sein, durch Mitgestaltung, wichtige Zukunftsprojekte nicht zu blockieren und Chancengleichheit unter den verschiedenen Gruppen herzustellen.

Bereits 2011 hat das BürgerForum beantragt, Rats- und öffentliche Ausschuss-Sitzungen auch online zur Verfügung zu stellen, um eine einfache Teilnahme an diesen Sitzungen für alle Bürger*innen zu ermöglichen.

 

 

Gegen Politikverdrossenheit der Jugend

Jugendliche ab 16 sind kommunal wahlberechtigt. Entscheidungen werden über ihre Köpfe hinweg von anderen getroffen. Lokale Problem der Jugendlichen in Hann. Münden müssen lokal gelöst werden.

Jugendliche müssen ihre Interessen in den Ratsgremien direkt vertreten können.

 

Das BürgerForum hat 2021 beantragt, kommunalwahlberechtigte Schüler*innen der Mündener Schulen in den Rat entsenden. Der ursprüngliche Antrag lautete:

 

Der Rat möge beschließen, zukünftig eine/n Vertreter*in sowie eine/n Stellvertreter*in der kommunalwahlberechtigten Schüler*innen als ständiges Mitglied in den Gesellschaftsausschuss zu berufen. Begründung: 1. In der Kommunalverfassung ist eine mögliche Beteiligung von Schüler*innen im Ausschuss des Kreistags vorgesehen. 2. Lokale Problem der Jugendlichen in Hann. Münden müssen lokal gelöst werden. 3. Die über 16jährigen sind kommunal wahlberechtigt. Entscheidungen werden über ihre Köpfe hinweg von anderen getroffen. Das ist sicher einer der Gründe für Politikverdrossenheit bei Jüngeren. 4. Jugendparlamente scheinen sich dafür nicht bewährt zu haben. Die Jugendlichen müssen an Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, direkt beteiligt werden. 5. In der Bewältigung der Coronakrise konnte man sehen, wie unsensibel von der Politik mit den Interessen der Schüler*innen umgegangen wurde, auch wenn die Kommunalpolitik darauf keinen oder nur wenig Einfluss nehmen kann. 6. Die Schülervertreter*innen der Mündener Schulen sollten für diese Aufgabe aus ihren Reihen eine/n über 16 Jahre alten/n Vertreter*in sowie Stellvertreter*in wählen. Um das für das nächste Schuljahr sowie den neuen Rat umsetzen zu können, sollte diese Entscheidung zügig getroffen werden.  

tourismus

Stadt und Umland leben zu großen Teilen vom Tagestourismus. Sowohl dieser als auch Tourismus mit längeren Verweilzeiten bedürfen weiterer Förderung. An historischen Ereignissen orientierte Feste, Schaffung von über die Stadtgrenzen hinaus bekannten touristischen Anlaufpunkten, z. B. Römerlager in Hedemünden, Freilichtbühne, Errichtung eines anziehungspunktes auf dem ehemaligen Westzell- Gelände in Bonaforth gehören dazu. Stärkere Einbeziehung der Ortsteile bei der Gestaltung und Umsetzung von Ideen zum Tourismus. Das Sattelfest ist zu stark auf Kassel ausgerichtet. Auch hier sollte von Hann Münden aus durch eine stärkere Einbindung der Vereine mehr Aktivität entwickelt werden.

Weiterentwicklung der Stadt

Leerstände in der historischen Altstadt

Die Altstadt als Besuchermagnet kann nur erhalten werden, wenn leerstehende Häuser einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden, z. B. durch Sanierung und Modernisierung von innerstädtischen Häusern um Wohnraum zu schaffen.
Der Packhof zu dem ein weiteres Haus und ein großer Hof gehört, soll einer dauerhaften Nutzung zugeführt werden.

 

 

Lebenswerte Stadt

 

Neben der einmaligen Lage der Stadt gibt es zahlreiche historische Gebäude, die erhalten und sinnvoll genutzt werden sollen.

 

Nach Abschluss der Rathaussanierung wird dieses Juwel der Weserrennaissance wieder und besser genutzt werden können.

 

 

Die städtischen Einrichtungen – Archiv, Museum und Stadtbücherei – im Welfenschloss, ebenfalls eines der herausragenden Beispiele der Weserrennaissance, müssen den heutigen Ansprüchen angepasst werden. Z. B. soll ein barrierefreier Zugang in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer (Land Niedersachsen) zeitnah erreicht werden. 

Sauberkeit

Antrag zur Ratssitzung vom 05. 12. 2019

Der Rat möge beschließen:

Der Umweltausschuss wird beauftragt zeitnah eine neue „Verordnung zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ für die Stadt Hann. Münden gemäß § 59 Abs. 1 und 2 Nds. SOG zu erstellen.

Begründung:

Die zur Zeit gültigen Verordnungen vom 25. 06 2013 sowie 21. 06. 2018 decken bei weitem nicht alle Problemfelder ab. Ohne entsprechende Festlegung von Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen ist eine Kontrolle wirkungslos. Es ist daher sinnvoll diese beiden Verordnungen zusammenzufassen, zu ergänzen und mit einem Bußgeldkatalog auszustatten. Alle vier Partnerstädte im Fachwerkfünfeck besitzen eine solche Verordnung.

Nach unserer Meinung fallen dabei keine zusätzlichen Kosten an. Möglicherweise könnten sogar Einsparungen bei der Stadtreinigung entstehen.

Kommunale Selbstverwaltung

Verlässliche Finanzierung von Projekten statt undurchschaubares “Förderprogrammroulette” Stattdessen direkte Finanzzuweisung an die Kommunen.

 

Der Rat der Stadt kann am besten beurteilen wo das Geld gebraucht wird. 

Kreisumlage

2018

Landrat verteidigt Kreisumlage“ Gegen wen erkämpfte der Kreis vertreten durch den Landrat einen Handlungsspielraum? Offensichtlich gegen die Städte und Gemeinden seines Landkreises. Statt der erhofften Senkung der Kreisumlage auf unter 50 % der Einnahmen der Städte und Gemeinden, wie nach der Kreisfusion erwartet werden konnte, wird die Umlage unverändert beibehalten. Wofür? Für die angegebene Unterstützung der Kommunen in den Bereichen Kinderbetreuung, Breitbandnetz etc. erhält der Kreis ohnehin Sonderzuwendungen über das Land! Von den guten Einnahmen der Stadt Hann. Münden wird sofort die Hälfte weggenommen, um der Stadt dann später nach „Gutsherrenart“ vielleicht Zuschüsse für dringend benötigte Investitionen zuzuteilen. So war es der Stadt nicht möglich z. B. die Sanierung der Hängebrücke kurzfristig zu finanzieren. Welche Interessen vertreten hier eigentlich unsere Kreistagsabgeordneten?

Deutliche Reduzierung der Kreisumlage. Überschussbildung des Landkreises auf Kosten der Kommunen durch eine der höchsten Kreisumlagen im Land muss aufhören.

 

2020

Dass der Landkreis für das Jahr 2019 einen Überschuss von 5, 4 Mill. Euro erzielt hat, erscheint zunächst erfreulich. Wo kommt dieses Geld her? Der Landkreis finanziert sich aus den Kreisumlagen der Kommunen und Mittelzuweisungen durch das Land. Davon finanziert er seine Aufgaben, z. B. Katastrophenschutz, und fördert auf Antrag projektbezogen Baumaßnahmen der Kommunen, z. B. Turnhalle Gimte. Wenn er trotz der Erfüllung seiner pflichtgemäßen Aufgaben und nach der deutlichen Aufstockung seines Personals solche Überschüssen bilden kann, muss man die Forderung auf eine Senkung der Kreisumlage erneuern. Überschussbildung auf Kosten der Kommunen, vor allem, da die Kreisumlage im Landkreis Göttingen eine der höchsten im Land ist, kann so nicht unwidersprochen hingenommen werden. 

 

Denn es ist unser Geld. Und so müssen alle Kommunen im Landkreis es zurückbekommen und eigenverantwortlich darüber entscheiden.

 

Klimaschutz – Stromautarkie für Münden

Klimaschädliche Gase wie CO2, Abgase aus Verbrennungsmotoren und Kohlekraftwerken, Stickoxide und Methan aus der Landwirtschaft und viele andere, fördern die weitere Erwärmung der Erde. Daraus entwickeln sich Dürren, Waldschäden, Starkregenereignisse, Stürme – kurz gesagt deutliche Wetterveränderungen. Atomstrom ist dabei auch keine Lösung.

Eine Umstellung auf elektrische Energie muss langfristig geplant und umgesetzt werden. Elektrofahrzeuge, die zunehmende Digitalisierung, die Heizung bzw. Kühlung der Häuser und anderes werden den Strombedarf erhöhen.

Das BürgerForum hat die „stromautarke Stadt bis 2030“ ausgerufen. Aller Strom, der in Hann. Münden verbraucht wird, soll hier auch umweltfreundlich erzeugt werden.

Bereits jetzt gewinnen wir durch Wasserkraftwerke an Werra und Fulda Strom. Strom über zusätzliche Wasserkraftwerke wäre möglich, aber schwierig umzusetzen.

Nicht ausgeschöpft ist die Solarenergie. Eine größere Anlage besteht in Bonaforth sowie viele kleine in Privatbesitz und auf Flächen der Versorgungsbetriebe. In Planung ist eine Anlage in Hedemünden. Noch zur Verfügung stünden größere städtische Gebäude mit ihren Dächern und Flächen auf Industrieanlagen und Supermärkten .

Geeignete Flächen für Windenergie sind in Hann. Münden schwer zu finden. Das neue Raumordnungsprogramm macht die Sache auch nicht leichter.

Da die Stadt selbst für Investitionen kein Geld hat , bleibt die Möglichkeit, Investoren zu finden. Man sollte das nicht den großen Energiekonzernen überlassen. Alle Bürger*innen sind aufgerufen hier mitzumachen, z. B. auch mit einer Beteiligung an einer Bürgergesellschaft mit vielen bezahlbaren Anteilen für jedermann. Das wäre eine Investition in die Zukunft.

 

Das schafft Arbeitsplätze und Geld bleibt in Hann. Münden.

Windkraftanlagen in Hann. Münden

Die Energiewende kann und wird nicht ohne Windkraft gelingen.

Für Münden bedeutet das, dass Kriterien für Bau und Betrieb innerhalb der gesetzlichen Regelungen gefunden werden müssen. Eine möglichst geringe Schädigung und Belastung der Umwelt sollte im Vordergrund stehen.

  1. Lage der Anlagen

    Für den Bau, den laufenden Betrieb und Notfalleinsätze (Feuerwehr) ist die Zuwegung wichtig – keine weitere Entfernung zu festen und bereits vorhandenen Straßen.

    Anschlussmöglichkeiten an bereits vorhandene Stromtrassen in geringer Entfernung .

    Gute Erreichbarkeit einer ausreichenden Wasserversorgung für Löscharbeiten – vorhandene Wasserquelle oder entsprechender Bau von Löschteichen.

  2. Geeignete Standorte

    Freiflächen nach Sturmschäden und Borkenkäferbefall vor allem auf „Fichtenplantagen“

    Flächen in bereits vorbelasteten Gebieten wie Autobahn, Bahntrasse oder Logistikzentren.

    Entscheidend dabei sollte nicht die maximale Windausbeute sein, sondern eine möglichst gute Umweltverträglichkeit und ausreichende Berücksichtigung der Interessen der benachbarten Siedlungen.

  3. Beteiligung

    Sowohl der Kommune mit ihrer Tochter „Versorgungsbetriebe“ als auch dem einzelnen Bürger sollte eine Beteiligung an Investition und späteren Einnahmen ermöglicht werden.